Preise, Verfügbarkeit und Bedingungen
Hier finden Sie Preise, Buchungskalender und Mietbedingungen.
Vermietung ab 01.11.2026
Komplettpaket, keine versteckten Kosten!
Im Mietpreis enthalten sind:
Das zum Haus gehörende Øien 620 Fmit 50 PS.
Strom- und Wassernutzung.
Bettwäsche und Handtücher.
Grundausstattung an Toilettenartikeln.
Brennholz.
Nutzung der gesamten Küche inklusive Geschirr, Besteck, Küchengeräten usw.
Nutzung des gesamten Hauswirtschaftsraums mit Waschmaschine, Trockner, Trockenschrank usw.
Nutzung der Filetierbank, Geräte, Gefrierschränke usw.
Kostenloses WLAN im ganzen Haus (Starlink).
11 feste Betten, weitere Einzelbetten im Wohnzimmer im Untergeschoss möglich. Kontaktieren Sie uns, wir finden eine Lösung!
Mindestmietdauer: 7 Tage.
Mietpreis: 26000 NOK / 7 Tage
Kaution: 500 € (wird bei Abreise zurückerstattet)
Zusätzliches Motorboot (optional): ab 5600 NOK / Woche (inkl. kompletter Ausrüstung)
Endreinigung: Im Mietpreis enthalten.
Siehe Preisbeispiel unten.
Øien 530F mit 50-PS-Motor.
Robustes, leicht zu fahrendes und geräumiges Boot, ideal zum Angeln und für Arbeitseinsätze.
Motor: Suzuki 4-Takt-Motor, 50 PS
Länge: 6,20 m
Breite: 2,35 m
Gewicht: 500 kg
Zuladung: 900 kg / max. 5 Personen inkl. Bootsführer
Geschwindigkeit: ca. 20 Knoten (durchschnittlich)
Ausstattung: Garmin UHD 92sv 9"-Kartenplotter mit Touchscreen, Echolot, Kartenmaterial und internem Echolot.
Benzintank voll.
Zusätzlicher Kraftstoff ist nicht inklusive.
Øien 530F mit 50-PS-Motor.
Robustes, leicht zu fahrendes und geräumiges Boot, ideal zum Angeln und für Arbeitseinsätze.
Motor: Suzuki 4-Takt-Motor, 50 PS
Länge: 6,20 m
Breite: 2,35 m
Gewicht: 500 kg
Zuladung: 900 kg / max. 5 Personen inkl. Bootsführer
Geschwindigkeit: ca. 20 Knoten (durchschnittlich)
Ausstattung: Garmin UHD 92sv 9"-Kartenplotter mit Touchscreen, Echolot, Kartenmaterial und internem Echolot.
Benzintank voll.
Zusätzlicher Kraftstoff ist nicht inklusive.
Die Boote werden mit vollem Tank (25 Liter) geliefert. Zusätzlicher Treibstoff muss an der Tankstelle in Hommelstø erworben werden.
Kalender
Es gibt Probleme mit der Kalenderanzeige, aber das gesamte Jahr 2027 ist buchbar.
Gebuchte Wochen:
13, 22, 29
Aktualisiert am 3.7.26
Bitte kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
Verfügbar im gesamten Jahr 2027!
Bestellbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jimmy Fredlund / Utsikten Veljord
1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil von Mietverträgen über Ferienhäuser sowie Ferienwohnungen (allgemein: „Mietobjekte“) und/oder Bestandteil der Verträge über zusätzliche Dienste zwischen dem Vertragspartner (im folgenden „Reisende“ benannt) und der Jimmy Fredlund (im folgenden „JF“ benannt). JF ist die Betreibergesellschaft der Objekt in Velfjord.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit den Angaben
- der von JF betriebenen Webseite,
- den Angaben in weiteren Marketing-Materialien von JF und
- den Angaben in den Reisedokumenten
den gesamten Vertrag zwischen JF und dem Reisenden dar. Sollten aus nachvollziehbaren und berechtigten Gründen von den Preis- und Leistungsbeschreibungen vor Vertragsabschluss abgewichen werden müssen, so wird der Reisende darüber rechtzeitig informiert. Mit Versendung einer Buchungsbestätigung erfolgt die Annahme einer Buchungsanfrage und es kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen den Vertragspartnern zustande.
1.3 Seitens der JF werden individuelle Angebote zu Mietobjekten in Norwegen unterbreitet. Es handelt sich hierbei um Individualangebote. Flug- und Fährmöglichkeiten werden grundsätzlich nicht angeboten. Die An- und Abreise der Reisenden erfolgt in der Regel selbst und auf eigene Rechnung.
2. Leistungs- und Preisänderungen
2.1 JF kann nach Vertragsschluss den Reisepreis um bis zu 8 Prozent des Reisepreises erhöhen, wenn diese Erhöhung auf einer nach Vertragsschluss erfolgenden Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen resultieren. JF wird den Reisenden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn über die Preiserhöhung unterrichten und hierbei die Gründe der Preiserhöhung und deren Berechnung mitteilen.
2.2 Übersteigt die von JF mitgeteilte Preiserhöhung von 8 Prozent des Reisepreises, so ist die Preisanpassung von der Zustimmung des Reisenden abhängig. JF wird den Reisenden in diesem Fall unverzüglich und vor Reisebeginn über die geplante Preisänderung, ihre Gründe und die Berechnung des neuen Reisepreises unterrichten. JF wird den Reisenden auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen oder unentgeltlich von dem Vertrag zurückzutreten.
2.3 Erklärt der Reisende nicht fristgerecht seinen Rücktritt, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. JF wird den Reisenden auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung hinweisen.
3. Zahlung
3.1 Die Zahlungsziele ergeben sich wie folgt:
- Die erste Rate in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises, ist 14 Tage nach Erhalt der Anzahlungsrechnung fällig.
- Die zweite Rate in Höhe von 80% des Gesamtpreises ist 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
- Der Gesamtreisepreis wird sofort zu 100 % fällig, wenn weniger als 30 Tage bis zum Reisebeginn liegen.
3.2 JF hat das Recht zur Stornierung der Buchung bei Nichteinhaltung der vorgenannten Zahlungsfristen. JF wird den Reisenden vor der Stornierung der Buchung über die bevorstehende Stornierung benachrichtigen und die Zahlung des Reisepreises anmahnen. Eine zeitliche Veränderung der Zahlungsziele oder Aussetzung der Fälligkeit des Reisepreises ergibt sich daraus nicht.
4. Umbuchungen
4.1 Umbuchungen sind bis 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag möglich,
- wenn die Umbuchung keinen geringeren Reise- bzw. Mietpreis zur Folge hat,
- die Umbuchung dasselbe Jahr wie die ursprüngliche Buchung betrifft,
- keine sonstigen besonderen Nachteile für JF darstellen und
- die JF dem ausdrücklich zustimmt.
4.2. Einen rechtlichen Anspruch auf Umbuchung besteht auf Grundlage dieser AGB nicht
5. Rücktritt
5.1 Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wird an dem Tag wirksam, an dem er JF zugeht.
5.2 Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so kann JF eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies erfolgt hier anteilig, bemessen am Reisepreis und dem Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag:
- Bei einem Rücktritt weniger als 90 Tage vor Reisebeginn hat der Reisende eine Entschädigung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen.
- Bei einem Rücktritt weniger als 60 Tagen vor dem Reisebeginn hat der Reisende eine Entschädigung von 75% des Gesamtpreises zu zahlen.
- Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn hat der Reisende eine Entschädigung von 90% des Gesamtpreises zu zahlen.
- Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tagen vor Reisebeginn hat der Reisende 100% des Gesamtpreises zu zahlen.
5.3 Tage im Sinne der oben genannten Vorschriften sind volle Tage vor Reisebeginn.
5.4 Die Staffelung der Entschädigung erfolgt pauschalisiert. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis eines nicht oder wesentlich geringeren entstandenen Schadens zu führen JF behält sich vor, in Abweichung von aufgeführten Pauschalen, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit JF nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
5.5 Der Reisende hat selbst für eine auch für norwegische Verhältnisse ausreichende Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung sorgen, um alle Kosten, die infolge von Krankheit oder anderen Umständen, die dem Reisenden an der Nutzung des gebuchten Mietobjekts und/oder zusätzlicher Dienste hindern könnte, abzudecken. JF empfiehlt, dass Personen, die in einem EU- / EWR-Land leben, ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und ihre Reiseversicherungsunterlagen die gesamte Reise über mit sich führen.
5.6 Im Falle eines Rücktritts vom Aufenthalt ist ein möglicher Anspruch auf finanzielle Entschädigung an die jeweilige Versicherungsgesellschaft gerichtet werden. JF übernimmt dazu und daraus ableitend keinerlei Leistungen oder Verpflichtungen.
6. Ersatzteilnehmer
Gegen eine Gebühr von € 50 kann der Reisende einen Mietvertrag mit der gleichen Mietzeit und zum gleichen Mietpreis auf eine andere Person übertragen, wenn diese Person von JF schriftlich akzeptiert wird. Das gleiche gilt für die weiteren Verträge über eine zusätzlich von JF angebotene Leistung. JF kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften JF gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
7. Pflichten des Reisenden
7.1 Der Reisende hat das Eigentum, Inventar und sonstiges Material, das für den Reisenden verfügbar ist, ordnungs- und bestimmungsgemäß zu behandeln. Das Mietobjekt und alle anderen Materialien, die dem Reisenden für die Mietzeit übergeben und anvertraut werden, müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, wie sie zum Zeitpunkt bei Übergabe sich befunden haben.
7.2 Der Reisende ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem besenreinen Zustand, dazu gehören u. a. die Beseitigung von allen Abfällen, dass Säubern des Grills sowie die Reinigung der Oberflächen, wie z.B. Arbeitsbank in der Küche, zu verlassen. Das Säubern und Filetieren von gefangenen Fischen in den Mietobjekten ist untersagt. Dazu stehen spezielle Räumlichkeiten zur Verfügung. Fischabfälle sind durch den Reisenden außerhalb des Hafengebietes in ausreichendem Abstand auf See zu entsorgen.
7.3 Der Reisende ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden an dem Mietobjekt und dem darin befindlichen Inventar an Booten, Motoren, Geräten usw. unverzüglich zu melden und ggf. zu ersetzen. Der Reisende haftet auch für solche Schäden, die durch Personen verursacht werden, die mit ihm reisen oder denen der Reisende anderweitigen Zugang zur Mietsache gewährt hat.
7.4 Von dem Reisenden kann bei der Ankunft eine Kaution in Gesamthöhe von NOK 3000 pro Mietobjekt incl. einem Boot verlangt werden. Pro zusätzlich gemietetem Boot kann eine Kaution in Höhe von NOK 1500 verlangt werden. Die Kaution wird dem Reisenden bei Rückgabe der Sache und Feststellung des vereinbarten Zustandes zurückgezahlt.
7.5 Fahrfähigkeit und Schlüsselentzug: Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Bootsschlüssel einzubehalten oder die Weiterfahrt zu untersagen, wenn der Bootsführer nach Einschätzung des Vermieters nicht in der Lage ist, das Boot sicher und ordnungsgemäß zu führen. Dies gilt insbesondere bei erkennbarer Fahruntauglichkeit, unsicherem Verhalten oder wiederholten Fahrfehlern, die eine Gefährdung von Personen, Sachwerten oder anderen Booten darstellen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises oder Schadensersatz.
7.6 Versicherung und Selbstbehalt bei Schäden: Alle vermieteten Boote sind über den jeweiligen Eigentümer versichert. Im Falle eines durch den Mieter verursachten Schadens am gemieteten Boot oder an Dritten (z. B. anderen Booten, Steganlagen), ist vom Mieter ein Selbstbehalt zu tragen. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Bootsversicherung und kann je nach Boot variieren. Eine Rückerstattung des Selbstbehalts ist ausgeschlossen.
8. Ankunft und Abreise
Die Übernahme des Mietobjekts erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
9. Mängel, Beschwerden und Abhilfe
9.1. Reklamationen und Beschwerden müssen JF unverzüglich nach Mietbeginn bzw. Reisebeginn oder nach Entdeckung eines Schadens/Defekts und in jedem Fall vor dem Ende der Reise mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, rechtzeitig und unverzüglich einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises grundsätzlich nicht ein. Haftungsrechtliche Aspekte bleiben davon unberührt.
9.2. Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjektes oder einer Leistung von der im Vertrag vereinbarten Leistungsbeschreibung wesentlich abweicht und diese Abweichung nicht vom Reisenden oder durch äußere Umstände verursacht wurde. Abweichungen stellen jedoch regelmäßig dann keinen Mangel dar, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind oder von solcher Natur, dass der Reisende mit deren Auftreten aus hier nicht zu vertretenden Gründen rechnen muss. Das gleiche gilt für Abweichungen der natürlichen Bedingungen, die seitens JF nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar sind. Das Untersagen der Nutzung von Leistungen aus Gründen der Gefahrenvorsorge z. B. wegen schlechter Witterungsbedingungen, stellt regelmäßig keinen Mangel dar und dient ausschließlich dem Schutz und der Unversehrtheit der Reisenden sowie der Mietobjekte.
9.3. Der Reisende verpflichtet sich dazu beizutragen, Schäden, Mängel und Fehler zu vermeiden bzw. zu minimieren und mögliche Verluste für den Mietobjektseigentümer so gering wie möglich zu halten. JF wird eine angemessene Frist zur Behebung oder zur Beseitigung eventueller Schäden oder Mängel eingeräumt.
9.4 JF behält sich das Recht vor, Schäden oder Mängel durch Zurverfügungstellung eines anderen Mietobjekts oder durch eine andere Leistung ähnlicher Qualität und ähnlicher Preiskategorie zu beheben.
9.5 Wird die Reise infolge eines unstrittigen Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet JF innerhalb einer vom Reisenden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts kündigen. Der Reisende schuldet JF den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese ihm gegenüber mangelfrei erbracht wurden. Wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von JF verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist, bedarf es keiner Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels.
10. Verantwortlichkeit JF
10.1 JF bietet die Nutzung von Mietobjekten in Norwegen an. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mietvertrag nicht ausgeführt werden kann und aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von JF liegen und die bei Vertragsschluss nicht zu erwarten und nicht vermeidbar waren bzw. deren Folgen nicht beseitigt werden konnten, kann JF von dem Mietvertrag unter Rückzahlung der bereits gezahlten Miete zurücktreten. JF wird jedoch nach alleinigem Ermessen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten dem Reisenden ein ähnliches Haus in der gleichen Gegend und in der gleichen Preiskategorie anbieten.
10.2 JF haftet nicht im Rahmen und Umfang von Höherer Gewalt und auch nicht, wenn die Reise aufgrund von nach Beginn der Reise auftretenden Hindernissen nicht vollständig beendet werden kann. Wird die Reise durch JF aufgrund solcher Hindernisse vorzeitig abgebrochen, hat der Reisende einen Anspruch auf eine anteilige Preisminderung.
10.3 JF haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der persönlichen Habe des Reisenden, die durch Diebstahl oder andere äußere Einflüsse hervorgerufen werden.
11. Höhere Gewalt
Wenn die Ausführung des Vertragsverhältnisses wegen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse von Höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, Pandemien, geschlossenen Grenzen, Verkehrsbedingungen, Aussetzung des Währungshandels, Streik, Sperrungen und ähnliche Bedingungen erschwert oder unmöglich geworden ist, kann JF den Vertrag kündigen. JF haftet nicht für Verluste, die als Folge dieser Kündigung entstehen.
12. Verschiedenes
12.1 Die JF Webseite und anderes Marketing-Material stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern. JF ist nicht haftbar für eventuelle Rechtschreibfehler oder andere unbewusste Falschinformationen, die zu Schäden für den Reisenden führen können.
12.2 Streitigkeiten zwischen Reisendem und JF sollen nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werden.
Gerichtsstand ist Norwegen.